Was lange währt - Wird endlich gemeinnützig #

Seit unserer Gründung im Fablab Würzburg am 20. Juni 2016 versucht der F3 Netze e.V. die Finanzbehörden von seiner Gemeinnützigkeit zu überzeugen. Bereits auf der Gründungsversammlung wurde ausgiebig über die aktuelle Rechtsauffassung der Finanzbehörden diskutiert.

Nach vielen Diskussionen und Schriftverkehr mit dem Finanzamt beschloss der Verein F3 Netze e.V. juristisch die Gemeinnützigkeit für Freifunk-Infrastrukturvereine zu erstreiten. Hiefür wurde eine Spendenkampange mithilfe des FabLab Region Nürnberg ins Leben gerufen. Mit der Kampange konnten 4.250 von den angestrebten 5.000 Euro gesammelt werden. Nun konnte ein Anwalt beauftragt werden, mit dem zur Vorbereitung einer Klage zunächst die Rechstlage geklärt wurde. Bevor es jedoch zur gerichtlichen Auseinandersetzung kam, beschloss der Finanzausschuss des Bundestages am 29.12.2020 die Festellung der Gemeinnützigkeit für Freifunk. Zu diesem Zeitpunkt hätte man weiter den gerichtlichem Weg verfolgen können, um die Gemeinnützigkeit rückwirkend zu erstreiten. Dazu wären allerdings weitere finanzielle Mittel nötig gewesen und der Nutzen für andere Communities wäre nach dem Bundestagsbeschluss nur sehr klein ausgefallen.

So blieb eigentlich nur noch die Feststellung der Gemeinnützigkeit im Rahmen des Freifunks durch das Finanzamt. Da die Förderung des Freifunk aber nicht explizit in der Satzung aufgeführt war, sondern bisher als “Förderung von freien Netzen” aufgeführt war, konnte die Gemeinnützigkeit mit dieser Form der Satzung nicht vom Finanzamt festgestellt werden.

Daher war in Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt noch eine Satzungsänderung nötig, so dass der Freifunk dort explizit namentlich erwähnt wird. Diese Änderung wurde im Juni 2022 durchgeführt.

Die Feststellung der Gemeinnützigkeit zog sich durch verlorenen gegangenen Schriftverkehr noch bis ins nächste Jahr.

Nun musste noch der Begriff “Freifunk” offiziell definiert werden und ein Weg wie unserer Verein, der weit mehr als Freifunk anbietet, davon profitieren kann. Zu diesem Zwecke hatten wir uns mit dem - uns zuständigen - Finanzamt in Verbindung gesetzt. In Abstimmung mit dem Finanzamt wurde die Satzung durch den Vorstand redaktionell angepasst und die Gemeinnützigkeit erneut beantragt.

Am 28.02.2023 hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des F3 Netze e.V. mit der Satzung vom 22.06.2022 festgestellt.